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Ausschreibung bleibt lokal: Gericht erklärt Vergabe der Wiesn-Zelte für rechtmäßig

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Auf den Wiesn bekommt ein Wirt keinen Zuschlag für ein Festzelt und zieht daraufhin vor Gericht. Das entscheidet nun, dass die Vergabepraxis des Oktoberfestes rechtmäßig sei. Eine europaweite Ausschreibung für die Zelte muss es demnach nicht geben.

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Veröffentlichung und Quelle

Plattform
NewsTiVi
Quelle
n-tv
Veröffentlicht
16.10.2026, 11:44:44
Land
Deutschland

Überschrift und Zusammenfassung stammen vom Herausgeber. Der vollständige Bericht steht auf der Quellwebsite.

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